BFB Bildungsfreibetrag für Unternehmen
Als MitarbeiterIn besprechen Sie bitte Ihren Weiterbildungswunsch mit der Personalabteilung und der Buchhaltung Ihres Unternehmens und verweisen auf den BFB (§4 Abs.4 Z. 8 und Z EstG 1988) und auf die Möglicheit der Bildungsprämie (§108c EstG).
Informationen unter www.bmf.gv.at
Unter
finden Sie weitere detaillierte Informationen über Weiterbildungsförderungen.
Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Wir sind bemüht Ihnen immer die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen. Auf Vollständigkeit und absolute Aktualität der Information kann daher kein Anspruch erhoben werden.